Ständige Ausschüsse

Zur Zeit verfügt die DGEKW über zwei ständige Ausschüsse.

 

Ständiger Ausschuss für Studium und Lehre (StAStuL)

Am 23. November 2018 haben Vorstand und Hauptausschuss auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Hamburg den Antrag auf Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Studium und Lehre vom 14.11.2018 einstimmig angenommen.
Kontakt
Dr. Antje van Elsbergen, Marburg (ave@staff.uni-marburg.de)
Dr. Daniel Habit, München ()
Website
https://kulturstudieren.org


Geschäftsordnung

Aufgaben und Ziele

Der ständige Ausschuss für Studium und Lehre vereint Interessierte aller Statusgruppen des Fachzusammenhangs Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie. Insbesondere sind dies solche Personen, die im Bereich der Studienorganisation tätig sind und/oder jene, die mit der dgv assoziierte Institute und Fachgebiete hinsichtlich Lehrangelegenheiten vertreten beziehungsweise solche, die die Belange der Studierenden vertreten.
Die Aktivitäten des Ausschusses erfolgen in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden sowie der Geschäftsstelle der dgv. Bei Ände­rung der Geschäftsordnung und der Auflösung des Ausschusses ist eine Entscheidung von Vorstand und Hauptausschuss der dgv notwendig.
Der Ausschuss versteht sich als Interessenvertretung des oben genannten Fachzusammenhangs zu einem Anwuchs systemati­scher und strukturierter Bekanntmachung vom Studium und seinen Inhalten in der Öffentlichkeit, zur gegenseitigen Vernetzung und zur Entwicklung einer werbewirksamen Strategie zur Erhöhung von Studierendenzahlen.
Hauptziel des Ausschusses ist es, die Erhöhung der Sichtbarkeit des Faches Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie zu fördern.

Folgende Maßnahmen sollen hierbei ergriffen werden:

a) Entwicklung und fortan ständige an die gegenwärtigen Verhältnisse angepasste Aktualisierung einer werbewirksamen Strategie zur deutlichen Sichtbarmachung, Positionierung und Abgrenzung der Studiengänge, die das Fach Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie an den Universitäten im deutschsprachi­gen Raum anbietet.

b) Aufbau und Pflege einer öffentlichen digitalen Informationsplattform (Studienportal).

c) Aufbau und Pflege eines Netzwerkes für Studium und Lehre im Fach Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie, wodurch die facheigenen Kompetenzen gebündelt und standortsensibel an eine breitere Öffentlichkeit kommuniziert werden, um den Bekanntheitsgrad des Faches zu erhöhen.

d) Schaffen von Strukturen zur Teilhabe aller Institute und Fachgebiete des Fachs Volkskunde / Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie für seine bessere Sichtbarkeit in der Außenwahrnehmung.

e) In fachinterner Kommunikation wird die Information von Vorhaben und Ergebnissen des Ausschusses sichergestellt.

Mitgliedschaft

Anträge auf Mitgliedschaft können durch formlosen schriftlichen Antrag oder durch Vorschlag von Ausschussmitgliedern einge­bracht werden. Zur Aufnahme ist keine persönliche Abstimmung erforderlich, sie kann von den amtierenden Sprecher*innen des Ausschusses beschlossen werden. Eine dgv-Mitgliedschaft ist zur Mitarbeit nicht prinzipiell erforderlich, der Mitgliedsstatus lautet in diesem Fall satzungsgemäß „korrespondierendes Mitglied“. Pro Standort sollte nur ein Vertreter oder eine Vertreterin Mitglied des Ausschusses werden.
Ist ein Antrag auf Mitgliedschaft positiv beschieden, erhält das Mitglied Zugang zu dem gemeinsam genutzten Workspace sowie auf eine Plattform zum Datenaustausch. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln.
Zwei Sprecher*innen des Ausschusses werden alle zwei Jahre durch Wahl neu bestimmt. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Wählbar sind alle Ausschussmitglieder, sofern sie dgv-Mitglieder sind. Wahlberechtigt sind alle Ausschussmitglieder. Der Sitz des Ausschusses ist jeweils identisch mit dem Sitz eines/einer der Sprecher*innen und wird in gemeinsamer Absprache festge­legt.
Der Ausschuss veranstaltet regelmäßige Arbeitstreffen/Sitzungen und trifft sich nach Möglichkeit ein Mal pro Jahr entweder zur BA/MA-Tagung oder zum Kongress, hierzu wird dgv-öffentlich eingeladen. Eine Berichterstattung über die Tätigkeiten des Aus­schusses erfolgt mindestens zweijährig im Rahmen der dgv-Mitgliederversammlung. Zu den Arbeitstreffen/Sitzungen sind der 1. Vorsitzende und Geschäftsführer der dgv einzuladen.

Der Ausschuss hat alleinige Budgethoheit über die Verwendung von für dessen Zwecke eingeworbenen bzw. bereit gestellten Finanzmittel. Die Finanzverwaltung erfolgt über die Infrastruktur des Gesamtverbandes in Abstimmung mit dem Vorsitzenden und der Geschäftsstelle.

Die Zahl der Gründungsmitglieder betrug bei der konstituierenden Sitzung am 20.7.2018 in Stuttgart 8 Personen aus Bonn (Valeska Flor), Frankfurt am Main (Kathrin Eitel), Freiburg (Sarah May), Innsbruck (Michaela Rizzolli), Marburg (Antje van Elsbergen),  München (Daniel Habit),  Tübingen (Gesa Ingendahl), Zürich (Simone Stiefbold).

Der Ausschuss kann einen Antrag auf Auflösung durch 2/3-Mehrheit aller Ausschuss-Mitglieder fassen. Anschließend ist die Zustimmung von Vorstand und Hauptausschuss der dgv zur Auflösung erforderlich.

Im Fall der Auflösung des Ausschusses sollen nicht zweckgebundene Mittel in das Vermögen des Gesamtverbandes (dgv) über­gehen.

Stand: 26.2.2019

Ständiger Ausschuss für Forschungsdaten und -ethik (StAForsch)

Am 17. Mai 2021 haben Vorstand und Hauptausschuss auf ihrer gemeinsamen Sitzung die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Forschungsangelegenheiten einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss hat seine Arbeit aufgenommen, um die Kontexte zu Forschungsdaten und -ethik stärker im Fach zu diskutieren und die Positionen des Fachverbandes nach außen zu vertreten. In den Bereichen
* Forschungsdatenmanagement,
* Forschungsethik,
* Nationale Forschungsdateninfrastruktur,
* Forschungsdaten in Studium und Lehre
* Digitale Methoden
haben sich Arbeitsgruppen gegründet, die an Positionspapieren und Handreichungen arbeiten und im Austausch zu den entsprechenden Fragen sind. Die Gruppe wird ihre Aufgaben gemeinsam weiter definieren.
Kontakt:
Prof. Dr. Martina Klausner, Frankfurt/Main (Klausner@em.uni-frankfurt.de)
Prof. Dr. Lina Franken, Vechta (lina.franken@uni-vechta.de)
Weitere Informationen zum Thema Forschungsdatenmanagement in der DGEKW sowie das entsprechende Positionspapier des Verbandes finden Sie hier.
Geschäftsordnung als PDF.

Aufgaben
Der ständige Ausschuss für Forschungsdaten und -ethik (StAForsch) vereint Interessierte aller Statusgruppen des Fachzusammenhangs Empirische Kulturwissenschaft / Europäische Ethnologie / Kulturanthropologie / Volkskunde an Forschungsangelegenheiten insbesondere zu den folgenden Schwerpunktthemen:
*Forschungsdatenmanagement,*Forschungsethik,*Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI),*Forschungsdaten und -ethik in Studium und Lehre*Digitale Methoden
Zu diesen oder auch weiteren Bereichen kann der Ausschuss spezifische Arbeitsgruppen bilden, die jedoch stets in engem Kontakt zum Gesamtausschuss agieren.
Aufgaben und Arbeitsweisen des Ständigen Ausschusses ergeben sich aus § 16 der Satzung der DGEKW. Der ständige Ausschuss fungiert als beratendes Gremium von Vorstand und Hauptausschuss der DGEKW und arbeitet selbstständig. Die Aktivitäten des Ausschusses erfolgen in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Fachverbandes (Erster Vorsitzenden und Geschäftsstelle der DGEKW), zu Arbeitstreffen und Sitzungen sind diese einzuladen. Über Zusammenkünfte sind Protokolle abzufassen und der Geschäftsstelle zur Kenntnis zu geben. Gegenüber der DGEKW-Mitgliederversammlung ist der ständige Ausschuss berichtspflichtig.

Ziele
Ziel ist es, die verbandsinterne Kommunikation zu übergeordneten und wissenschaftspolitisch wichtigen Fragen und Entwicklungen von Forschungsdatenmanagement und Forschungsethik zu intensivieren und den Informationsaustausch im gesamten Fachzusammenhang dazu zu stärken. Darüber hinaus kann der Ausschuss beziehungsweise gewählte Sprecherinnen und Sprecher von Vorstand und Hauptausschuss beauftragt werden, den Fachverband gegenüber forschungspolitisch bedeutsamen Akteuren und Netzwerken zu vertreten.
Inhaltliche Tätigkeitsfelder bestehen insbesondere in:
• Mitarbeit an der Überprüfung und Aktualisierung des DGEKW-Positionspapiers zum Forschungsdatenmanagement in regelmäßigen Abständen
• Mitarbeit an der Entwicklung von fachspezifisch forschungsethischen Richtlinien bzw. Orientierungshilfen
• Mitarbeit in der Einbindung des Fachverbandes und der Fachperspektiven in die Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur, für welche der Verband Interessensbekundungen formuliert hat
• Mitarbeit an Empfehlungen zur Umsetzung von Schwerpunktbereichen in der kulturwissenschaftlichen Ausbildung (Studium, Volontariat etc.)
• Mitarbeit an der Profilierung einer fachspezifischen Praxis in den Zusammenhängen von Digital Humanities
Mitgliedschaft
Anträge auf Mitgliedschaft können durch formlosen schriftlichen Antrag eingebracht werden. Die Aufnahme erfolgt durch die amtierenden Sprecher*innen des Ausschusses. Die Mitgliedschaft umfasst die Aufnahme in die Mailingliste des Ausschusses zur weiteren internen Kommunikation. Die Bereitschaft zu kontinuierlicher aktiver Mitarbeit wird vorausgesetzt. Voraussetzung zur Mitgliedschaft ist weiterhin die Mitgliedschaft in der DGEKW. In Ausnahmefällen kann der Ausschuss mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme von „korrespondierenden Mitgliedern“ mit besonderer Expertise im Bereich von Forschungsdaten und -ethik entscheiden, auch, wenn diese nicht Mitglied im Dachverband sind – hierüber ist jeweils die Geschäftsführung der DGEKW in Kenntnis zu setzen.

Sprecher*innen
Der Ausschuss soll mindestens zwei Sprecher*innen haben, kann sich aber auch auf ein größeres Sprecher*innen-Team verständigen. Die Sprecher*innen des Ausschusses werden für zwei Jahre durch interne Wahl mit einfacher Mehrheit der Anwesenden bestimmt. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Wählbar sind alle Ausschussmitglieder, sofern sie DGEKW-Mitglieder sind. Wahlberechtigt sind alle anwesenden Ausschussmitglieder. Neben der Vertretung des Ausschusses gegenüber dem Fachverband und nach Außen sowie der Organisation der Aktivitäten des Ausschusses sind die Sprecher*innen dafür zuständig, die Arbeitsgruppen zu koordinieren und pflegen die Mitgliederliste, die auf Verlangen für Ausschuss-Mitglieder sowie von Vorstand, Hauptausschuss und Geschäftsstelle einsehbar ist. Die Sprecher*innen können einzelne oder alle Arbeitsgruppen bitten, jeweils eigene Kontaktpersonen zu benennen.

Aktivitäten
Der Ausschuss veranstaltet regelmäßige Ausschusssitzungen und trifft sich hierzu nach Möglichkeit mindestens einmal pro Jahr. Eine Einladung hierzu erfolgt DGEKW-öffentlich durch die Geschäftsstelle an alle Mitglieder der DGEKW, es sei denn, der Ausschuss bestimmt, dass es sich ausnahmsweise um einen internen Austausch handeln soll. Die Arbeitsgruppen treffen sich in regelmäßigen Abständen und berichten über ihre Arbeit in den Ausschusssitzungen. Darüber hinaus steht es dem Ausschuss frei, die Fachöffentlichkeit zu Workshops o.ä. insbesondere im Rahmen von DGEKW-Tagungsveranstaltungen einzuladen.
Die Geschäftsstelle der DGEKW arbeitet dem Ausschuss insofern zu, als dass sie Informationen zu den Schwerpunktthemen des Ausschusses an die Sprecher*innen weiterleitet, die beim Dachverband eingehen.
Entscheidungen des Ausschusses werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Der Ausschuss kann einen Antrag auf Auflösung durch 3/4-Mehrheit aller in der Sitzung Anwesenden fassen. Der Antrag auf Auflösung muss mit der Einladung zur entsprechenden Sitzung bekannt gegeben werden. Anschließend ist die Zustimmung von Vorstand und Hauptausschuss der DGEKW zur Auflösung erforderlich. Änderungen dieser Geschäftsordnung werden mit einer 2/3 Mehrheit der in einer Sitzung Anwesenden getroffen und bedürfen der Zustimmung von Vorstand und Hauptausschuss der DGEKW.